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Veranstaltungs- Veranstalterhaftpflichtversicherung für Künstler

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Für Künstler ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung immer dann ratsam, wenn sie als Veranstalter ihr eigenes Event organisieren. Kommen Helfer oder Besucher der Veranstaltung zu Schaden oder bei Beschädigung des Veranstaltungsequipments ist der Künstler ohne Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen für alle Schäden haftbar.

Veranstaltungshaftpflicht für Künstler haftet

  • für Schäden während der Auf- und Abbauzeit
  • für Schäden während der laufenden Veranstaltung

versicherte Personen

  • der Veranstalter (Künstler)
  • alle Helfer

Versicherungsschutz besteht bei

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Deckungssumme

  • je nach Tarif unterschiedlich
  • mindestens 2 Millionen Euro empfehlenswert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung können je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen. Daher lohnt sich vor der Entscheidung für ein Versicherungsangebot ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Veranstaltungshaftpflichtversicherungen für Sie. Im Anschluss an die Berechnung kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.

 

 


 

Unter Künstler werden all die Personen bezeichnet, die in irgend einer Art und Weise sich selbst und ihre Talente darstellen. Dies können beispielsweise Musiker aller Art sein. Wird eine Veranstaltung in Form eines Konzerts gegeben, dann muss der Veranstalter im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht sein. Eine Veranstalterhaftpflicht Künstler ist in solch einem Fall nicht notwendig. Es verhält sich in der Regel so, dass in der Veranstaltungshaftpflicht der Veranstalter selber und dessen Mitarbeiter sowie die Künstler und deren Personal, die für den reibungslosen Ablauf zuständig sind, inbegriffen sind. Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sollten daher mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorhanden sein. Denn ein entstandener Schaden kann sehr schnell ins Unermessliche anwachsen, vor allem dann, wenn noch Personenverletzungen hinzu kommen. Einige Veranstalterhaftpflichtversicherungen bieten auch noch einen Schutz bis 3 Millionen Euro an, dies ist sicherlich für Großveranstaltungen, an denen mehrere Künstler teilnehmen, als sinnvoll zu erachten. Inbegriffen in der Veranstaltungshaftpflicht ist dabei nicht nur die Veranstaltung selber, sondern auch der Auf- und Abbau bis zu jeweils drei Tage vor und nach der eigentlichen Veranstaltung. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sind für kurzfristige Events erhältlich. Da jedoch professionelle Veranstalter laufend Konzerte oder sonstige Partys organisieren, ist es anzuraten, eine ganzjährige Absicherung zu wählen, bei der durch die Veranstalterhaftpflicht Künstler und deren Team sowie das komplette Equipment abgesichert sind.

Wann greift die Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Für Besucher gilt die Absicherung in den Veranstalterhaftpflichtversicherungen im Regelfall nicht, sofern diese die Schäden selber verursacht haben. Wenn jedoch beispielsweise ein Kabel nicht entsprechend gesichert ist und sich dadurch ein Besucher verletzt, dann handelt es sich hierbei um eine dritte Person, die zu Schaden gekommen ist. Dann wiederum greift die Veranstalterhaftpflicht. Dies gilt auch in Fällen von sogenanntem grob fahrlässigen Handelns. Deswegen ist es für alle Künstler überaus wichtig, wenn sie ein Event planen, dass ihr Veranstalter im Besitz einer Veranstaltungshaftpflicht ist. Dies muss in den Verträgen vermerkt sein. Wenn jedoch der Künstler oder einer seiner Mitarbeiter einen Unfall erleidet, dann greift der Schutz der Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht. Hier sollte dann eine eigene Krankenabsicherung vorhanden sein.

Künstler und Veranstalter in einem

Ist der Künstler jedoch auch gleichzeitig Veranstalter seines eigenen Events, dann wird die Veranstalterhaftpflicht für den Künstler sehr wichtig, denn dann muss er für die Absicherung alleine sorgen. In jedem Fall sollte vor dem Abschluss der Veranstalterhaftpflicht ein Vergleich aller Veranstaltungshaftpflichtversicherungen in Betracht gezogen werden, um die Leistungen und Beiträge in Relation zueinander setzen zu können. Dieser ist bequem über das Internet einsehbar. Der zu entrichtende Beitrag in der Veranstalterhaftpflicht richtet sich auch nach der Anzahl der zu erwartenden Personen, welche die Besucher mit einschließt. Da es häufig nicht vorher absehbar ist, wie groß die Teilnehmerzahl ausfallen wird, mag es sinnvoll sein, eine höhere Stufe bei der Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Somit besteht in jedem Fall eine ausreichende Absicherung für den Schadensfall.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

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