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Veranstaltungshaftpflichtversicherung fĂŒr die Abiparty

FĂŒr alle, die eine Veranstaltung planen und ausrichten ist eine Veranstalterhaftpflicht wichtig, denn jeder, der eine Veranstaltung ausrichtet, ist fĂŒr alle SchĂ€den haftbar. FĂŒr Ausstellungen sollte darĂŒber hinaus eine Ausstellungsversicherung vorhanden sein, denn diese bietet einen grĂ¶ĂŸeren Versicherungsumfang.

Veranstalter ist haftbar fĂŒr SchĂ€den

  • die wĂ€hrend der Organisation vor der Veranstaltung auftreten
  • die wĂ€hrend der Veranstaltung auftreten
  • die nach der Veranstaltung auftreten (Abbau, AufrĂ€umarbeiten)

Veranstalterhaftpflicht tritt ein bei

  • PersonenschĂ€den
  • SachschĂ€den
  • VermögensschĂ€den

Ausstellungsversicherung

  • schließt die Haftung fĂŒr die ausgestellten Produkte mit ein

Produkthaftung ĂŒbernimmt SchĂ€den

  • durch Diebstahl und Unterschlagung
  • durch Elementarereignisse
  • BeschĂ€digung durch Besucher
  • TransportschĂ€den

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Veranstalter- und Austellungsversicherung können sich in den Leistungen und der PrĂ€mienhöhe unterscheiden. Durch einen Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner finden Sie die gĂŒnstigsten Angebote, die Ihrem Bedarf entsprechen. Nach dem Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Versicherung Ihrer Wahl online abzuschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ fĂŒhrt direkt auf den Vergleichsrechner.

 

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Es ist soweit, die jĂ€hrliche Abiparty steht an! Die PrĂŒfungen sind mehr oder weniger erfolgreich gelaufen, die berufliche Zukunft nach dem Abitur ist geklĂ€rt, und nun ist es an der Zeit, die spannenden Ereignisse der letzten Wochen gebĂŒhrend zu feiern. UnabhĂ€ngig davon, ob eine Abiparty privat oder von Seiten der Schule aus organisiert wird, so erfordert sie doch stets eine sorgfĂ€ltige Absicherung, denn den Initiator trifft in jedem Fall eine Veranstalterhaftpflicht, wenn wĂ€hrend der Feier irgendetwas passiert.

Jeder Veranstalter haftet mit seinem Privatvermögen

In feuchtfröhlicher Stimmung wird Mobiliar beschĂ€digt oder verschmutzt – das ist ein Fall fĂŒr die Veranstalterhaftpflicht Abiparty. Ein Musiker stĂŒrzt ĂŒber ein Kabel und zieht sich Verletzungen zu – auch das ist mit der Veranstalterhaftpflicht Abiparty zu regeln. Die Nachbarschaft beschwert sich ĂŒber die LautstĂ€rke, ĂŒber Graffiti an den HauswĂ€nden und ĂŒber zerstochene Reifen – was wiederum ein Fall fĂŒr die Veranstalterhaftpflicht Abiparty ist. TatsĂ€chlich sind die SchĂ€den, die ĂŒber eine Veranstaltungshaftpflicht reguliert werden können, durchaus vielfĂ€ltig, doch sie lassen sich immer in Sach-, Personen- oder VermögensschĂ€den einteilen. Je nach GrĂ¶ĂŸenordnung des Ereignisses und nach der Zahl der Teilnehmer können die SchĂ€den fĂŒr die Veranstaltungshaftpflicht einen nennenswerten Betrag ausmachen. Um den Veranstalter von der Regulierung freizustellen, sind Veranstaltungshaftpflichtversicherungen unabdingbar. Anderenfalls wird der Initiator mit seinem privaten Vermögen fĂŒr seine Veranstalterhaftpflicht einstehen, was besonders im Fall von PersonenschĂ€den zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Ist beispielsweise eine lebenslange Rente aufgrund einer schweren Verletzung zu zahlen, die wĂ€hrend der Abiparty verursacht wurde, hĂ€tte der Veranstalter sein gesamtes Privatvermögen heranzuziehen, um diese Zahlung ĂŒber Jahre hinweg zu leisten und seiner Veranstalterhaftpflicht nachzukommen. Wer sich bei solchen Forderungen nicht mit den richtigen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen absichern kann, wird sich ein Leben lang immer wieder mit den Forderungen des GeschĂ€digten auseinandersetzen und wird diesen aus seiner Veranstalterhaftpflicht nachkommen mĂŒssen.

Eine Versicherung deckt auch die Klage ab

Allerdings sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht nur dafĂŒr, dass mögliche Forderungen nicht auf den Initiator der Abiparty abzuwĂ€lzen sind. Werden SchĂ€den geltend gemacht, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können, greift auch die Veranstaltungshaftpflicht nicht. Wurde also das Graffiti an den WĂ€nden nicht von den Teilnehmer der Abiparty verursacht, bestehen keine Möglichkeiten, die Veranstalterhaftpflicht dafĂŒr zu beanspruchen. Vielmehr sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen auch dafĂŒr, dass ein unberechtigter Anspruch nicht zum Tragen kommt. Muss sich der Initiator also auf dem Weg der Klage gegen eine Forderung zur Wehr setzen, sind die Gerichtskosten aus den Veranstalterhaftpflichtversicherungen zu decken. Somit sorgen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen nicht nur dafĂŒr, dass der Initiator des Ereignisses keine Kosten zu tragen hat, denn sie garantieren auch, dass unberechtigte AnsprĂŒche nicht auf den Veranstalter abgewĂ€lzt werden können. FĂŒr alle, die eine rauschende Abiparty planen, ist eine Veranstalterhaftpflicht Abiparty deshalb dringend zu empfehlen. Sie sorgt dafĂŒr, dass das Ereignis ein voller Erfolg wird, der auch dann kein böses Erwachen erwarten lĂ€sst, wenn es einmal etwas stĂŒrmischer zugeht.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko fĂŒr SchĂ€den oder UnfĂ€lle aller Art. FĂŒr diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Denn gerade dann, wenn SchadensersatzansprĂŒche bei einem Personenschaden fĂ€llig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. GrundsĂ€tzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchfĂŒhrbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko fĂŒr beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle SchĂ€den aus SachschĂ€den, VermögensschĂ€den sowie PersonenschĂ€den ab. Allerdings sind VermögensschĂ€den nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstĂŒrzende Aufbauten oder durch ein ungenĂŒgend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf fĂŒr die Dauer der Krankheit nicht ausĂŒben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter fĂŒr seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls fĂŒr einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zĂ€hlt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthĂ€lt auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prĂŒft zuerst, ob die geforderten AnsprĂŒche rechtens sind. Denn wenn sich GĂ€ste untereinander einen Schaden zufĂŒgen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafĂŒr nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die AnsprĂŒche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der SchĂ€den ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls fĂŒr den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zĂ€hlt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gĂŒltig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezĂŒglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natĂŒrlich fĂŒr sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich