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Veranstaltungshaftpflichtversicherung VDMV

Das VDMV (Versorgungswerk der Deutschen Medien- und Veranstaltungswirtschaft) bietet eine breite Produktpalette zur Versicherung von Veranstaltungs- und Medienereignissen an. Auch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung gehört zum Angebot des VDMV.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung beim VDMV

  • als Einmalversicherung für eine Veranstaltung
  • Versicherungsschutz während der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung und während der laufenden Veranstaltung

Versicherungsleistungen

  • Kostenübernahme bei Personenschäden
  • Kostenübernahme bei Sachschäden
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen

versichert sind

  • der Veranstalter
  • alle Helfer

nicht versichert sind

  • Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung verursacht werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie daher den seiteninternen Vergleichsrechner, um die besten und preiswertesten Versicherungsangebote zu finden. Nach dem Tarifvergleich kann für eine Versicherung Ihrer Wahl online ein Vertrag abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt zum Tarifvergleich.

 

 


 

Das Versorgungswerk der Deutschen Medien- und Veranstaltungswirtschaft ist auf Versicherung rund um die Thematik der Veranstaltung und Medienereignisse spezialisiert. Neben zahlreichen Versicherungsprodukten für den privaten Bereich und die unternehmerische Tätigkeit bietet die VDMD auch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung an. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung der VDMD deckt eine breite Spanne an möglichen Schadensfällen ab, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen können. Sowohl materielle Schäden als auch Personenschäden werden durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert. Die Versicherungspolice zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann beim Versorgungswerk auf Tagesbasis abgeschlossen werden. Viele Versicherungsgesellschaften lassen es nur zu, die Veranstalterhaftpflicht als Jahrespolice zu beantragen. So kann das Versorgungswerk auch bei einem kurzfristigen und einmaligen Versicherungsbedarf im Bereich der Veranstaltungshaftpflicht als kompetenter Ansprechpartner gewählt werden. Das Antragsformular kann vom Versicherungsnehmer online ausgefüllt werden. Auch eine Kontaktaufnahme per Email oder Telefon ist möglich, um sich das passende Angebot für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung erstellen zu lassen.

Versicherungsumfang und Schadensdeckung

Im Versicherungsumfang der Veranstalterhaftpflichtversicherung über die VDMV ist eine Vielzahl von möglichen Schäden an Personen und Sachgütern abgesichert. Die Versicherungsleistung erfolgt beim Eintritt des Schadensfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Die Police für die Veranstalterhaftpflicht umfasst hierbei Schadensersatzforderungen, welche während der Veranstaltung, vor der Veranstaltung und bei den Nacharbeiten zur Veranstaltung auftreten können. Generell wird die Police der VDMV mit einer Deckungssumme von 3.000.000€ für alle Sach– und Personenschäden ausgestattet. Eine Erweiterung ist möglich. Hierzu kann der Versicherungsnehmer aus den angebotenen Deckungserweiterungen wählen und diese für seinen persönlichen Bedarf in die Versicherungspolice aufnehmen. Eine Liste der möglichen Erweiterungen und der weiteren Deckungssummen erhält der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Ausnahmen

Die über das Versorgungswerk verfügbare Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung verursacht werden. Schäden, die durch Besucher verursacht werden sind generell nicht über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung versicherbar. Dies ist bei keiner Versicherungsgesellschaft der Fall, da dies über die Versicherungsbedingungen generell ausgenommen wird. Auch eine Deckung von Schäden an Mietsachen oder beweglichen Gütern ist in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung der VDMV nicht enthalten. Mietsachschäden müssen vom Versicherungsnehmer gesondert abgesichert werden. Hierfür bietet die VDMV eine separate Equipmentversicherung und eine Transportversicherung an. Auch diese Police ist auf Tagesbasis für den Versicherungsnehmer verfügbar.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

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